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Hallenregeln

Benutzerordnung der Exus Sporterlebniswelt.

I. ALLGEMEINE REGELN

1. Die Anlage und das Gelände um die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
2. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
3. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Die Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl wird nicht übernommen.
4. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist in den gesamten Halleninnenbereichen (Boulderbereiche, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen der Outdoor-Anlage gestattet.
5. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
6. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Entliehene und mitgebrachte Schlösser werden entfernt und der Inhalt wird in die Fundkiste geleert.

II. BENUTZUNGSBERECHTIGUNG

1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einem gültigen Kassenbeleg oder der Bestätigung der Onlinezahlung. Diese müssen während der Dauer des Aufenthalts in der Exus Sporterlebniswelt jederzeit vorgelegt werden können. Die Benutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten. Die Preislisten können sowohl online, als auch vor Ort eingesehen werden.
2. Das Monatsabo berechtigt dessen Besitzer zum Zutritt zum Boulderbereich der Exus Sporterlebniswelt und ist nicht übertragbar.
3. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Exus Sporterlebniswelt auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen in der Exus Sporterlebniswelt aus oder können auf unserer Homepage: www.exus.de heruntergeladen werden. Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originals mit sich führen. Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Zugang zur Exus Sporterlebniswelt zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
4. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter der Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen beim erstmaligen Besuch der Exus Sporterlebniswelt das jeweils aktuelle Formblatt Einverständniserklärung für Minderjährige“ vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jeder weiteren Veranstaltung in Kopie an der Kasse vorlegen.
5. Die unbefugte Nutzung der Anlagen Bouldern/Klettern, 3D Neongolf, Soccercenter, VR-Gaming Area und Escape Room sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von € 100,- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Exus Sporterlebniswelt und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

III. BENUTZUNGSZEITEN

1. Die Anlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

IV. HALLENORDNUNG BOULDERN/KLETTERN - BOULDERREGELN UND HAFTUNG

1. Bouldern und Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulder- und Kletteranlagen zu beachten hat.
2. Erlebnis Regeln: Dem Personal ist immer Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer ohne Anspruch auf die Rückzahlung des Entgeltes vom Besuch ausgeschlossen werden. Bouldern und Klettern gilt als Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Regeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulder- und Kletteranlagen zu beachten hat. Bei Nichtbeachtung der unten aufgeführten Erlebnisregeln haftet der Betreiber der Exus Sporterlebniswelt für keinerlei Schäden.
• Das Klettern und Bouldern ist immer mit besonderen Risiken und Verletzungsgefahren verbunden. Alle Boulderer/Kletterer müssen eine geeignete Ausrüstung verwenden. Jeder ist für die von ihm gewählte Ausrüstung selbst verantwortlich.
• Barfuss oder mit Strümpfen Bouldern/Klettern ist verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen bzw. sauberen Sportschuhen betreten werden.
• Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Exus Sporterlebniswelt besteht keine Verpflichtung zur lückenlosen Beobachtung eines jeden Boulderers/Kletterers.
• Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für die Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulder-/Kletteranlage besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.
• Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
• Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Beim Bouldern/Klettern dürfen keine für den Sport nicht erforderlichen Gegenstände wie etwa ein Handy mitgetragen werden, die herunterfallen könnten. Jeder Benutzer hat dennoch damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
• Funtopia Kletter-Elemente, die Absprungrampe, der „Sprungboxsack“ und der Schwarzlichttunnel dürfen nur mit den deckenseitig montierten Automaten und den dazugehörigen, gegen Gebühr leihbaren, Klettergurten genutzt werden. Die Nutzung ist nur über ausgewiesene, senkrecht und horizontale Routen erlaubt. Der Benutzer/aufsichtspflichtige Begleitperson muss sich/die Gruppe vor dem Klettern speziell über die Funktion und Bedienung der selbstsichernden „Quickjump & Trublue Auto-Belay“ Automaten und Attraktionen erkundigen. Das Thekenpersonal gibt darüber gerne Auskunft.
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert/klettert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert/geklettert werden darf.
• Speziell das Hochklettern, um ungewollt aufgerollte Seile aus den Automaten zu holen, ist strengstens verboten! Wenn die Seile der Automaten nicht unten am Boden verankert sind, darf diese Route auf keinen Fall ungesichert beklettert werden.
• Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert bzw. beklettert werden.
• Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden/ Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Exus GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
• Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden.
• Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
• Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen dürfen alleine von den Mitarbeitern der Exus Sporterlebniswelt betreten werden. Das Besteigen der Hinterkonstruktion ist strengstens verboten.
• Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.
• Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
• Die Benutzer sind verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch das Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten! 3. Ausrüstung: Die Leihausrüstung wird vom Kunden auf eigene Gefahr benutzt. Die Kunden sind verpflichtet, sorgsam mit der Leihausrüstung umzugehen. Bei von Kunden verursachten Schäden oder massiven Abnutzungen an der Leihausrüstung behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadensersatz inkl. Nutzungsersatz zu verlangen. Sollte die Leihausrüstung durch den Benutzer verursacht defekt sein, kann der Betreiber einen pauschalierten Schadensersatz statt des konkret berechneten Schadens verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.
4. Ansprüche bei Erlebnisabbruch: Beendet der Kunde die Nutzung des Erlebnisses frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Preises.
5. Haftungsausschluss: Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulder- und Kletteranlagen (inkl. Des Athletikbereichs, der Slacklines, Absprungrampe zum „Sprungboxsack“, Campusboard, Highline, Klettersteig, Funtopia Kletter-Elemente und sonstige, spezielle Einbauten) und der Aufenthalt auf den Flächen sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulder- und Kletteranlagen (inkl. Des Athletikbereichs, der Slacklines, Absprungrampe zum „Sprungboxsack“, Campusboard, Highline, Klettersteig, Funtopia Kletter-Elemente und sonstige, spezielle Einbauten) ist nur denjenigen gestattet, die diese Erlebnis-Regeln und diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, welche durch den Aufenthalt und/oder die Benutzung der Boulder- und Kletteranlagen (inkl. Des Athletikbereichs, der Slacklines, Absprungrampe zum „Sprungboxsack“, Campusboard, Highline, Klettersteig, Funtopia Kletter-Elemente und sonstige, spezielle Einbauten) entstehen. Es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter verschuldet sind. Jeder Gast bzw. Benutzer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der von ihm verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulder- und Kletteranlagen (inkl. Des Athletikbereichs, der Slacklines, Absprungrampe zum „Sprungboxsack“, Campusboard, Highline, Klettersteig, Funtopia Kletter-Elemente und sonstige, spezielle Einbauten) ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Gegenüber Unternehmen ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Auch eine Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
6. Die Benutzung des Boulder Athletiktraingsbereichs, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Exus GmbH & Co. KG, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Bei jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden

V. HALLENORDNUNG SOCCERCENTER UND HAFTUNG

1. Die Soccer-Halle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne Benutzer haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen sind dem am Empfang tätigen Mitarbeitern unverzüglich zu melden.
2. Das Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich ist nicht gestattet.
3. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Exus GmbH & Co. KG.
4. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
5. Glasflaschen, Büchsen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in den Fußballbereich genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über den Empfang zu beziehenden Plastikflaschen dar.
6. Rauchen ist im gesamten Hallen- und Gastronomiebereich nicht gestattet!
7. Stornierungen sind kostenfrei nur bis 72 bzw. bis 24 Stunden vor der Buchung möglich.
8. Jeder Besucher und Benutzer der Soccer-Halle hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers aus der Soccer-Halle wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.
10. Die Exus GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen.
11. Die Benutzer haften für Schäden an der Soccer-Halle, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
12. Die Soccer-Halle darf nur mit sauberem Schuhwerk (keine Stollenschuhe) betreten werden.
13. Geräte und Einrichtungen der Soccer-Halle dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
14. Ball und Leibchen werden seitens der Soccer-Halle auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust eines Leibchens muss eine Gebühr von 10 Euro und bei Verlust eines Balls eine Gebühr von 120 Euro entrichtet werden. Die jeweilge Gebühr ist an der Rezeption unverzüglich zu entrichten.
15. Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden. Bei Verstößen kann es zum Verweis aus der Soccer-Halle kommen.
16. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen dürfen nur über das Personal der Exus GmbH & Co. KG bedient werden.
17. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.
18. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Soccer-Halle, einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen.

VI. HALLENORDNUNG ESCAPE ROOM ALCATRAZ UND HAFTUNG

1. Handys dürfen während des Spiels nicht als Hilfsmittel verwendet werden (bspw. Taschenlampe, Taschenrechner, Kamera) und sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verstauen.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Spielelemente der Escape Rooms Alcatraz, inklusive Aufgaben, Layout, Rätsel, Einrichtung, Spielablauf und –aufbau mit Dritten zu teilen oder für eigene oder fremde, kommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Aufnahme von Fotos und Videos in unseren Räumen ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsführung gestattet.
3. Die Spieler erklären sich damit einverstanden, während des Spiels in den Räumen von den zuständigen Game Operatoren, zu Zwecken des Ablaufs und der Hilfestellung über Kamera und Mikrofon, begleitet zu werden.
4. Die Räume des Escape Rooms können durch Fluchttüren/Paniktüren jederzeit bei Angstzuständen oder Panikattacken verlassen werden. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Escape-Roomanlagen, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Exus GmbH & Co. KG, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

VII. HALLENORDNUNG 3D NEONGOLF UND HAFTUNG

1. Sicherheit: Schlagen Sie den Ball ruhig ohne starken Ausschwung und halten Sie Abstand zu den anderen Spielern. Das Personal hat das Recht, bei nicht Einhalten der Regeln die Spieler von der Bahn zu schicken.
2. Haftung: Die Spieler übernehmen die Haftung für evtl. Schäden an der Bahn oder Mitspielern.
3. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für die Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt aufgrund des Spieltriebs und Unkonzentration besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.

VIII. HALLENORDNUNG VR-GAMING UND HAFTUNG

1.Erlebnis Regeln: Dem Personal ist immer Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer ohne Anspruch auf die Rückzahlung des Entgeltes vom Besuch ausgeschlossen werden. Während des Erlebnisses ist zudem Folgendes zu beachten:
•Machen Sie sich zu jeder Zeit bewusst, dass es sich um ein Virtuelles Erlebnis handelt.
•Beachten Sie den Endbereich des persönlichen VR Feldes (virtuelles Gitter). Dieses dürfen Sie während einem Erlebnis nicht durchschreiten.
•Sollten Sie sich zu irgendeiner Zeit unwohl fühlen, unterbrechen Sie das Erlebnis sofort.
•Die Erlebnisfelder sind nur während der gebuchten Zeit oder nach ausdrücklicher Erlaubnis des Personals zu benutzen.
•Es ist sorgsam mit dem Equipment umzugehen.
2. Ausrüstung: Die Geräte werden durch den Kunden auf eigene Gefahr benutzt. Die Kunden sind verpflichtet, sorgsam mit den Geräten umzugehen. Bei von Kunden verursachten Schäden oder massiven Abnutzungen an den Geräten behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadensersatz inkl. Nutzungsersatz zu verlangen. Sollte ein Gerät durch den Spieler verursacht defekt sein, kann der Betreiber einen pauschalierten Schadensersatz statt des konkret berechneten Schadens verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.
3. Ansprüche bei Erlebnisabbruch: Beendet der Kunde die Nutzung des Erlebnisses frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Preises.
4. Haftungsausschluss: Die Nutzung der Virtual Reality Brillen und der Aufenthalt auf den Flächen sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Virtual Reality Erlebnis ist nur denjenigen gestattet, die diese Erlebnis-Regeln und diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, welche durch die Nutzung der VR-Technologien entstehen. Es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter verschuldet sind. Jeder Gast bzw. Benutzer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der von ihm verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das Virtual Reality Erlebnis ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Gegenüber Unternehmen ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Auch eine Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

IX. MIETVERTRAG FÜR LEIHMATERIAL (BOULDERN/KLETTERN, SOCCER, 3D NEONGOLF, ESCAPE ROOM, VR-GAMING):

1. Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
3. Der Verleih erfolgt gegen Mietzins nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurück gegeben sein. Ansonsten fallen Mietzinsen in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand zu hinterlegen. Das Material darf nur in der Exus Sporterlebniswelt benutzt werden.

X. HAUSRECHT

1. Das Hausrecht übt die Exus GmbH & Co. KG und die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Exus GmbH & Co. KG dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Exus Sporterlebnisweltanlagen ausgeschlossen werden. Das Recht der Exus GmbH & Co. KG darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

XI. GUTSCHEINE, RABATTCODES, NACHLASSWERBEARTIKEL

1. Der Wert von Gutscheinen, Rabattcodes etc. wird nicht bar ausbezahlt. Der Restbetrag von bezahlten Wert-Gutscheinen wird unter der jeweiligen Gutschein Nummer verbucht und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Rabattcodes und Nachlasswerbeartikel können nur komplett eingelöst werden, Restwerte können nicht verrechnet werden.
2. Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheins wird kein Ersatz gewährt.

XII. AGB-ANPASSUNGEN

1. Wir behalten es uns vor, unsere geltenden AGB zu ergänzen und anzupassen, wenn veränderte gesetzliche, behördliche oder technische Rahmenbedingungen zu einer mehr als nur unbedeutenden Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung oder zu einer Vertragslücke geführt haben oder wenn eine Ergänzung wegen der Einführung neuer Leistungen in unseren Exus Sporterlebniswelten erforderlich ist und die Änderung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar ist. Änderungen bzw. Anpassungen unserer AGB werden unabhängig von alledem auch dann Vertragsbestandteil, wenn Sie unsere Angebote nach Ankündigung und Wirksamwerden der Änderung weiter nutzen – etwa weiterhin unsere Exus Sporterlebniswelten besuchen – oder auf sonstiger Weise der Änderung zustimmen.

XIII. KAMERAÜBERWACHUNG

1. Zur Verhinderung von Straftaten wird im Sportbereich der Zugang zur Exus Sporterlebniswelt Gersthofen, sowie im Innenbereich der Empfangstresen während der Geschäftszeiten kameraüberwacht. Die Aufnahmen der Videokameras werden von uns für die Dauer von max. 10 Tagen gespeichert, sowie beim Verdacht von Straftaten zur Beweissicherung und Strafverfolgung genutzt. In einem solchen Fall werden wir die betreffenden Videoaufnahmen an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben. Im Übrigen werden die Videoaufnahmen nach 72 Stunden gelöscht.

XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gersthofen, 01. August 2023, Geschäftsführung Exus Sporterlebniswelt - Exus GmbH & Co. KG
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